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Das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, hat die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Der Richterspruch wurde unterschiedlich interpretiert.

Dem am Mittwoch (27.2.2008) in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Solche Punkte sind drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten, heißt es in dem Urteil. Jenseits solcher existenzieller Bedrohungslagen sei eine staatliche Maßnahme grundsätzlich nicht angemessen, durch die "die Persönlichkeit des Betroffenen einer weitgehenden Ausspähung preisgegeben wird", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Die "Nutzung der Informationstechnik", argumentieren die Richter, habe für die "Persönlichkeit und die Enfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt". Diese eröffne jedem Einzelnen "neue Möglichkeiten", begründe aber auch "neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit".

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